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Der geschäftsführende Vorstand von FD hat am vergangenen Freitag in einer Dringlichkeitssitzung über den durch die SBK eingelegten Einspruch gegen die VSK-Entscheidung 003/SPO/2017 beraten und wie folgt entschieden:
Eine ausführliche Urteilsbegründung folgt in den kommenden Tagen.