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Mit seiner Entscheidung vom 02.04.2014 hat die Verbandsspruchkammer die im Spiel SSF Dragons Bonn gegen die Saalebiber Halle gegen den Spieler Eugen Friesen (SSF Dragons Bonn) ausgesprochene Matchstrafe III mit einer Spielsperre von 3 Spieltagen und einer Strafgebühr von 360 € geahndet. Die Verbandsspruchkammer sah es als erwiesen an, dass bei Auflösung einer Zweikampfsituation der Spieler seinen Hallenser Gegenspieler gegen dessen Schienbein/Fuß trat. Beim Weggehen ging der Bonner Spieler noch gezielt mit der Hand in Richtung Hals seines Gegenspielers und berührte diesen, ohne dass ein Drücken oder festeres Zugreifen am Hals erfolgte. Auf Grund der Schwere des Vergehens (Griff in Richtung Hals) und das Begehen zweier für sich genommenen Vergehen, die jeweils zu einer Matchstrafe III führen können, wurde die o.a. Strafe ausgesprochen.