Freistellung von Spieler*innen für Lehrgänge und Länderspiele
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Freistellung von Spieler*innen für Lehrgänge und Länderspiele
vorgegeben durch die International Floorball Federation (IFF)
Gemäß den §§ 3.6 – 3.8 der Competition Regulations der Internationalen Floorball Federation (IFF) sind alle Vereine verpflichtet, ihre Spieler*innen zu bestimmten Terminen für Maßnahmen der Nationalteams freizustellen. Neben den oben aufgelisteten Terminen umfasst die Abstellungspflicht insbesondere das jeweils letzte Wochenende vor einer Weltmeisterschaft und Qualifikation zur Weltmeisterschaft.
2023 | 2024 |
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1. Wochenende im Februar (4.-5.02.) | 1. Wochenende im Februar (3.-4.02.) |
4. Wochenende im April (22.-23.04.) | 4. Wochenende im April (27.-28.04.) |
1. Wochenende im September (2.-3.09.) | 1. Wochenende im September (7.-8.09.) |
3. Wochenende im Oktober (21.-22.10.) | 3. Wochenende im Oktober (19.-20.10.) |
2. Wochenende im November (11.-12.11.) | 2. Wochenende im November (9.-10.11.) |
Für Teilnehmende an Nationalteammaßnahmen (Trainingslager, Vorbereitungsturniere, Qualifikation, Weltmeisterschaften) kann über das folgende Formular eine entsprechende Teilnahmebescheinigungen angefordert werden:
Achtung:
Die Bearbeitung der Anfrage kann 1-2 Werktage in Anspruch nehmen, daher wird empfohlen, die Teilnahmebescheinigung frühzeitig anzufordern.