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Bei der Begegnung des Verbandes Floorball Deutschland e.V. am 16. Mai 2015 bei der Partie zwischen USV Halle Saalebiber und den Unihockey Igels Dresden kam es zum Ausspruch einer MS I gegen einen Hallenser Spieler. Im letzten Drittel (Spielzeit: III 19:51) kam es zum Ausspruch einer Zweiminutenstrafe, wobei sich der Spieler weigerte, sich umgehend zur Strafbank zu begeben, um die Zeitstrafe abzusitzen. Nach Einlassung der Schiedsrichters dauerte es mehrere Minuten, bis der Beteiligte zu 2 seine Strafe tatsächlich antrat. Es wurde Daraufhin eine MS I ausgesprochen. Ob der Ausspruch der Matchstrafe überhaupt richtig, und welche Matchstrafe dann auszusprechen war – darauf kam es im vorliegenden Fall nach Auffassung der Verbandspruchkammer nicht an.
Die Entscheidung der SBK wurde deshalb aufgehoben und an diese zur Neuentscheidung zurück verwiesen.