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Beim Spiel Nr. 24 der 2. FBL Süd/Ost zwischen dem USV TU Dresden und dem UHC Döbeln 06 kam es am 26.11.2017 im ersten Drittel (Spielzeit: 18:16) nach einer wegen Stoßens ausgesprochenen 2-Minuten-Strafe zu einer Beleidigung gegenüber den Schiedsrichtern durch den bestraften Spieler. Gegen den Spieler wurde daraufhin gemäß Ziffer 6.17 Absatz 3 SPRGK Version 2014 eine Matchstrafe 3 verhängt.
Gemäß Ziffer 6.16 SPRGK Version 2014 ist damit der Spieler mindestens für das nächste Spiel im selben Wettbewerb gesperrt und es kann durch die VSK eine weitere Strafe festgelegt werden. Unter Beachtung des gezeigten Verhaltens nach dem Spiel, insbesondere durch die persönliche Entschuldigung des Spielers gegenüber den Schiedsrichtern, ist die Dauer der Spielsperre in der 2. FBL Süd/Ost saisonübergreifend mit 1 Spieltag schuld- und tatangemessen.
In Anbracht des dem Beteiligten vorzuwerfenden Verhaltens wurde unter Mithaftungsnahme des Vereins eine Geldbuße in Höhe von EUR 75,00 zusätzlich ausgesprochen. Mit dieser Entscheidung setzt die Verbandsspruchkammer seine Rechtsprechungspraxis bei Schiedsrichterbeleidigung fort (z.B. Entscheide in den Aktenzeichen 002/MS/2014; 003/MS/2014, 006/MS/2014; 007/MS/2017).