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Im Spiel Nr. 84 der 1. FBL zwischen dem MFBC Leipzig und den Red Devils Wernigerode sprachen die Schiedsrichter gegen einen Spieler eine Matchstrafe 3 wegen Beleidigung aus.
In dem hierdurch eingeleiteten Verfahren vor der VSK ergaben sich bei der Vorprüfung der Stellungnahmen der Beteiligten jedoch keine Anhaltspunkte für einen Matchstrafe-3-würdigen Tatbestand. Daher stellte die VSK das Verfahren ein.
Im Rahmen der Würdigung des Falls berücksichtigte die VSK die in der SPRGK vorgesehenen Abstufungen der Bestrafung bei (geäußerten) Beleidigungen. Das Strafmaß reicht hierbei von einer 10-Minutenstrafe (unsportliches Verhalten, bspw. Beleidigendes Verhalten) über eine Matchstrafe 1 (wiederholtes unsportliches Verhalten, bspw. wiederholtes beleidigendes Verhalten) bis hin zu einer Matchstrafe 3 (grobes Fehlverhalten, hier derbe Beleidigung).
Da in der Äußerung des Spielers kein derber Charakter für die VSK erkennbar war und sich auch anhand der Unterlagen keine Anhaltspunkte für ein wiederholtes unsportliches Verhalten ergeben haben, war allenfalls die „mildeste Bestrafung“ des Spielers gerechtfertigt.
Damit ergibt sich für den Spieler keine Sperre und er darf bereits beim nächsten Spiel wieder mitwirken.
Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf den entsprechenden Beschluss der Verbandsspruchkammer.