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Bei einer Begegnung der 2. FBL Nord/West im Spielbetrieb von Floorball Deutschland kam es am 02.03.2019 zu einem Foul in der Nähe eines Tores, welches zu einem Freischlag führte.
Beide am Zweikampf beteiligten Spieler hatten sich verhakt, worauf hin sich einer der beiden Spieler schwungvoll losriss, um zur seiner Wechselzone zu gehen. Für seinen Gegenspieler war die Situation noch nicht beendet, denn er verfolgte diesen bis kurz vor dessen Wechselzone, stellte sich dann plötzlich Kopf an Kopf an seinen Gegenspieler und versuchte diesen mit beiden Armen in die Bande zu stoßen.
Die Schiedsrichter entschieden zunächst auf eine persönliche 10-Minuten-Strafe (6.10.1 SPRGK Version 2018) wegen unsportlichen Verhaltens, um dann nach einer Beratung diese Strafe zurückzunehmen und eine MS III gem. 6.17.4 wegen extrem unsportlichen Verhaltens auszusprechen. Dabei spielte auch eine Rolle, dass die Schiedsrichter davon ausgingen, dass durch das Verhalten des fehlbaren Spielers eine mögliche Verletzung des Gegenspielers billigend in Kauf genommen wurde. Aufgrund der schnellen Reaktion des Spielers kam dieser jedoch nicht zu Fall. Es wurde auch beachtet, dass der fehlbare Spieler sich bewusst entschieden hatte, seinen Gegenspieler bis zu dessen Wechselzone zu verfolgen, um dann eine Tätlichkeit zu begehen. Es handelte sich nicht um ein Handeln im Affekt sondern um ein bewusstes und geplantes Agieren.
Der Beteiligte hat sich durch die fortgesetzte Handlung eines Vergehens nach Ziffer 6.17 Nr. 4 SPRGK – Version 2018 schuldig gemacht (ständige Rechtsprechung der VSK, vgl. u.a. 004/MS/2014, 007/MS/2014). Er wird saisonübergreifend für 3 Spiele gesperrt und zu einer erhöhten Geldstrafe in Höhe von 175 Euro unter Mithaftung des Vereins verurteilt.