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Die VSK von Floorball Deutschland hat in der vergangenen Woche in drei Fällen der Unterschreitung der Schiedsrichterkontingente eine Entscheidung getroffen.
Die Verfahren 004/RSK/2021 und 003/RSK/2021 wurden gemäß § 13 REO kostenfrei eingestellt. Die Schiedsrichterkontingente von den Red Hocks Kaufering und vom TSV Neuwittenbek wurden in beiden Fällen unterschritten. Jedoch wurde seitens der RSK die nachträgliche Meldung der Schiedsrichter anerkannt. Die RSK hob in beiden Fällen ihre Entscheidung auf.
In einem dritten Fall zum Strafbescheid RSK 022-20/21 kam die VSK zu der Entscheidung, dass die von der RSK erhobene Strafe gegen den FC Rennsteig Avalanche aufgrund der Unterschreitung des Schiedsrichterkontingentes rechtmäßig ist. Zu dem Entschluss kam die VSK, da der Beteiligte bereits seit der Saison 2017/2018 Teilnehmer an der 2. FBL ist und daher mit den Regularien vertraut ist. Dazu gehört auch die Stellung eines Schiedsrichterkontingentes pro Saison. Dieses Schiedsrichterkontingent muss fristgerecht gemeldet werden. Laut § 10 DFB lit. b RSK 2020/2021 wird auf die Meldung von zwei N3 und zwei N4 Schiedsrichter für die Vereine der 2. FBL verwiesen. Trotz einer Erinnerung der RSK am 10.09.2020 erfolgte bis zur Zustellung des Strafbescheides keine Meldung eines Schiedsrichterkontingentes. In Nachhinein wurden seitens des Vereins zwei Schiedsrichter nachgemeldet. Die nachträgliche Anrechnung der RSK der gemeldeten Schiedsrichter stellt nach Rechtsauffassung der VSK ein Entgegenkommen dar. Da dies die vierte Verletzung des Kontingentes in Folge war, ist die Erhebung einer Strafgebühr berechtigt.
Die VSK merkt zudem an, dass bei zukünftigen Unterschreitungen der Schiedsrichterkontingente die Strafbescheide für die Nichteinhaltung zeitnah nach dem Ende der Meldefrist erlassen werden sollte, damit alle rechtlichen Mittel – wie z. B. ein Punktabzug – ausgeschöpft werden können.
Die Entscheidungen der VSK können in dem jeweiligen Dokument nachgelesen werden:
FC Rennsteig Avalanche: AZ 002/RSK/2021
TSV Neuwittenbek: AZ 003/RSK/2021
VfL Kaufering: AZ 004/RSK/2021